Die folgenden Bedingungen sind Inhalt aller Verkäufe unserer Waren. Dies             gilt auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf             sie berufen, es sei denn, der Käufer ist
kein Unternehmer. Allgemeine              Einkaufsbedingungen des Käufers gelten uns gegenüber nicht. Ergänzend              gelten unsere technischen Bedingungen bzw. die technische Spezifikationen             der Hetsteller.
Es obliegt dem Käufer, vor Verwendung unserer Produkte              selbst zu prüfen, ob diese sich, auch im Verwendungszweck eignen.
             1. Angebot
             Ein Angebot ist für uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart             worden oder die Lieferung erfolgt ist. Für die richtige Auswahl von Art und              Menge der zu liefernden Ware ist allein der Käufer verantwortlich.
             Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, verstehen sich             unsere Preise ab Werk/Lager ausschließlich Fracht-, Verpackungs- und              Transportversicherungskosten.
Rücktransportkosten, die vom Käufer              veranlasst sind, erfolgen zu Lasten und auf Gefahr des Käufers.
Frachtfrei              gestellte Preise gelten unter der Voraussetzung eines unbehinderten             Verkehrsablaufs. Im Falle von Verkehrsbehinderungen hat der Käufer die             damit verbundenen Mehrkosten zu tragen.
Maß- und Gewichtsangaben             unterliegen den üblichen technisch bedingten Abweichungen.
             2. Lieferung und Abnahme
             Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Werk oder             Lager auf Gefahr des Käufers. Die Lieferung frei Lieferadresse des Käufers             bedeutet Anlieferung ohne Abladung.
Das Abladen hat unverzüglich und              sach;gemäß durch den Käufer zu erfolgen. Wartezeiten durch Verzögerung             der Entladung gehen zu Lasten des Käufers.
Versandfertig gemeldete              Ware muss unverzüglich abgerufen werden. Geschieht dies nicht, sind wir             berechtigt, nach unserer Wahl auf Kosten und Gefahr des Käufers die              Ware zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu             berechnen.
Die Erfüllung des Vertrages sowie die Einhaltung von             Lieferfristen setzen voraus:
             a)die rechtzeitige und richtige Selbstlieferung durch unsere Lieferanten, es             sei denn, die Nichterfüllung oder Lieferverzögerung ist durch uns zu             vertreten.
             b)die richtige und rechtzeitige Vornahme der dem Käufer obliegenden              Mitwirkungshandlungen, insbesondere die Übermittlung aller für die             Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen.
             c)die richtige und rechtzeitige Fertigstellung der für die Erbringung der             Leistungen erforderlichen Vorleistungen anderer Unternehmer.
             d)die Einhaltung aller dem Käufer obliegender Termine.
             Die Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, um den der Käufer seine              vorgenannte Vepflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt. Sollte sich der              Käufer im Zahlungsverzug befinden (=Überschreitung des vereinbarten             Netto-Zahlungsziels) beginnen Lieferfristen erst nach Ausgleich sämtlicher             Zahlungsverpflichtungen zu laufen.
Wir sind bemüht, vom Käufer             gewünschte und angegebenen Lieferzeiten einzuhalten. Nur die von
HIT              schriftlich bestätigten Lieferterminen sind verbindliche Termine. Die              Nichteinhaltung vereinbarter Lieferzeiten berechtigt den Käufer unter den              gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag. Soweit von uns              nicht zu vertretende Umstände uns die Ausführung übernommener             Lieferungen erschweren oder verzögern, sind wir berechtigt, die             Lieferung/Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben;             ist uns die Lieferung/Restlieferung nicht möglich, sind wir berechtigt vom            
Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
Bei verweigerter, verspäteter             oder sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner              Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn die              Verweigerung oder Verspätung beruhen auf Gründen, die wir zu vertreten             haben.
Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für die              ordnungsgemäße Abnahme der Ware und die Bezahlung des Kaufpreises.
             Wir leisten an jeden von Ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Sämtliche             Käufer bevollmächtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden             Angelegenheiten unserer rechtsverbindlichen Erklärungen              entgegenzunehmen.
HIT produziert ausschließlich auf der Grundlage der             Vorgaben des Käufers, die dem letzten, HIT gekannt gegebenen Stand             entsprechen; es ist Sache des Käufers, HIT rechtzeitig vor             Auftragsbearbeitung von eventuellen Änderungen dieser Vorgaben zu             informieren.
HIT ist berechtigt, die bestellten Mengen um bis zu              15% zu überschreiten oder zu unterschreiten.
Geringfügige Abweichungen             in der Druckfarbe und Ausführung sind vorbehalten. Die Berechnung von             Druckwerkzeugen erfolgt anteilmäßig. Entwürfe und Skizzen             bleiben geistiges Eigentum des Käufers. Änderungen an Werkzeugen             werden gesondert berechnet.
             3. Gefahrenübergang
             Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung             geht - auch bei Lieferung frei Bestimmungsort - mit der Übergabe an den             Frachtführer auf den Käufer über.
Beauftragt uns der Käufer mit der             Beförderung der Ware, geht die Gefahr mit Abschluss der Beladung auf             den Käufer über.
             4. Gewährleistung und Schadensersatzansprüche
             HIT weist darauf hin, dass sämtliche Produkte hinsichtlich Klebkraft,             Temperatur- und Farbbeständigkeit sowie sonstiger Eigenschaften nur             eine sehr eingeschränkte Haltbarkeit unterliegen, die überdies von             Lagerbedingungen, Temperaturen und Umwelt- und             Lichteinflüssen sowie fachgerechter Verarbeitung sehr stark abhängig und             variabel sind.
Auf Wunsch wird gerne für jedes Produkt ein Datenblatt             übergeben, aus dem sich die gewünschten Informationen ergeben.
Die              Dauer der Gewährleistung richtet sich nach den jeweiligen Angaben der             Produktlieferanten und beträgt in der Regel ein Jahr, kann bei einigen             Produkten aber auch geringer sein. Beginn der Gewährleistung ist der              Zeitpunkt der Übergabe des Produkt.
Wir gewährleisten, dass unsere              Waren nach den geltenden Vorschriften hergestellt und geliefert werden.             Offensichtliche Mängel der gelieferten Waren, gleich welcher Art, und die             Lieferung einer offensichtlich anderen als der vereinbarten Ware oder             Menge sind von Kaufleuten im Sinne des HGB sofort bei der Lieferung zu             rügen; in diesem Fall dürfen beanstandete Teile nur mit unserer             Zustimmung verwendet werden.
Nicht offensichtliche Mängel, gleich welcher              Art, und die Lieferung einer nicht offensichtlicher anderen als der             vereinbarten Ware oder Menge sind von Unternehmern nach             Sichtbarwerden unverzüglich zu rügen. Gleiches gilt nach Ablauf der              gesetzlichen Gewährleistungsfrist auch für Nichtkaufleute.
Bei nicht form-             oder fristgerechter Rüge gilt die Ware als genehmigt.
Wegen eines Mangels,              den wir nach vorstehenden Absätzen zu vertreten haben, erfolgt nach              unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung ordnungsgemäßer Ware              gegen Rücknahme der mangelhaften Ware oder Ersatz des Minderwerts.
             Bei Unmöglichkeit oder Fehlschlagen der Nachbesserung oder              Ersatzlieferung stehen dem Käufer die gestzlichen              Gewährleistungsansprüche zu; unserer Haftung ist jedoch dem Umfang              nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt sofern nicht              die von uns zu vertretende Vertragsverletzung auf Vorsatz oder             grober Fahrlässigkeit beruht.
Gewährleistungsansprüche eines             Unternehmers verjähren spätestens einen Monat nach Zurückweisung der              Mängelrüge durch uns. Sonstige Schadensersatzansprüche des              Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus              welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden, aus Anlass von              Vertragsverhandlungen, aus Verzug und aus unerlaubter Handlung sind              ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob             fahrlässiges Verhalten unsere Organe, eine gesetzlichen Vertreters oder           
eines Erfüllungsgehilfen
oder durch die Verletzung einer für die             Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung verursacht ist.
Dies gilt             insbesondere auch für Schäden an Produkten, die infolge der Verarbeitung             von durch uns gelieferter schadhafter Ware entstehen oder im Zuge der             Schadensbeseitigung entstehen.
Dies gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz             von Körper- und Gesundheitsschäden sowie von Schäden an privat              genutzten nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Sofern der             Käufer ihm gehörende Ware/Produkte bei HIT lagert und/oder HIT derartige             Ware für Dritte verwährt, haftet HIT für eine Beschädigung oder Verluste             dieser Gegenstände nicht, es sei denn der Schaden wurde grob fahrlässig              oder vorsätzlich herbeigeführt.
Der Eigentümer dieser gelagerten             Gegenstände ist verpflichtet, diese ausreichend gegen              Beschädigung oder Verlust zu versichern.
Sofern von HIT keine schriftliche              Zusicherung vorliegt, wird die Haftung für die Anwendung oder spezielle Art             der Verwendung eines von HIT gelieferten Produktes in keinem Falle              übernommen.
Eine solche Haftung kann weder aus einer             Informationsschrift, Gebrauchsanweisung oder Schriftwechsel noch aus              einer von uns vorgenommen Kundenberatung hergeleitet werden.
             Der Käufer ist in keinem Falle von der Verpflichtung entbunden, unsere              Produkte daraufhin zu prüfen, ob sie für den vorgesehenen Einsatzzweck             tauglich sind.
             5. Sicherungsrechte
             Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher             Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, unser Eigentum.
Der Käufer             darf unsere Ware weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Jedoch              darf er sie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder             verarbeiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen seinen             Vertragspartner bereits im Voraus einem Dritten wirksam              abgetreten oder ein Abtretungsverbot vereinbart.
Der Käufer tritt uns zur             Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen nach Abs. 1 Satz 1 schon             jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus einem Weiterverkauf             unserer Ware mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unsere Ware mit             Rang vor dem restlichen Teil der Forderung ab.
Für den Fall, dass der             Käufer unsere Ware zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren             oder aus unseren Waren hergestellte neue Sachen verkauft oder mit einer             fremden beweglichen Sache verbindet und er dafür eine Forderung erwirbt,             die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns jetzt schon wegen der              gleichen Ansprüche diese Forderungen mit allen Nebenrechten in Höhe des             Wertes unserer Ware mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderung ab.            
Wir nehmen die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an. Auf unser             Verlangen hat uns der Käufer diese Forderungen im Einzelnen             nachzuweisen und nach Erwerben die erfolgte Abtretung bekannt zu              geben, mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach Abs. 1             Satz 1 an uns zu zahlen.
Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die              Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen              einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch             machen und die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen              Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Für den Fall, dass             der Käufer an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits             jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile ab. Der             Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt.
Der             Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber weder an Dritte             abtreten noch verpfänden noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot             vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als              Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung.
Der Käufer hat uns von             einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch             Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention             notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallenden             Interventionskosten zu tragen. Der "Wert unserer Ware" im Sinne dieser             Ziffer 5 entspricht dem in der Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis              zzgl. 20%.
Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns              zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert die             Forderungen nach Abs. 1 Satz 1 um 20% übersteigt. Für den Fall, dass der             Käufer Kaufmann ist, erfordert die Rücknahme bzw. Geltendmachung des             Eigentumsvorbehalts nicht unsere Rücktrittserklärung;in diesen             Handlungen oder einer Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein             Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten diesen ausdrücklich erklärt.
             6. Preis und Zahlungsbedingungen
             Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots und der Annahme des             Auftrags vor seiner Ausführung unserer Selbstkosten, insbesondere für             Material, Fracht und/oder Löhne, sind wir berechtigt, unseren Verkaufspreis             entsprechend zu berichtigen, dies gilt nicht für Lieferungen an einen             anderen als einen Unternehmer die innerhalb von 4 Monaten nach              Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht             werden sollen. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt             ohne jeden Abzug zu bezahlen.
Ausnahmen bedürfen der schriftlichen             Vereinbarung. Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig,             soweit ältere Rechnungen noch nicht beglichen sind.
Ist der Käufer             Unternehmer, beeinflussen seine Mängelrügen weder Zahlungspflicht noch              Fälligkeit unter Verzicht darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu             machen. Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer Vorheriger              Vereinbarungen entgegengenommen.
Gerät der Käufer mit der Zahlung in             Verzug, beanspruchen wir Verzugszinsen sowie Ersatz unseres sonstigen              Verzugsschadens. Die Aufrechnung durch den Käufer mit             Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass             der zu Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder             rechtskräftig festgestellt ist.
Ist der Käufer Unternehmer und reicht seine              Erfüllungsleistung aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so             bestimmen wir -auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung- auf              welche Schuld die Leistung abgerechnet wird. Zahlungen per Wechsel             werden von HIT nicht akzeptiert.
             7. technische Beratung
             Technische Beratungen sind nicht Gegenstände des Liefervertrages; sie              sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich erfolgen. Sie entheben den              Kunden nicht von der Verpflichtung einer sach- und fachgemäßen             Verarbeitung unserer Produkte sowie eigenverantwortlichen Überprüfung              unserer Vorschläge.
Von uns gelieferte Vorschläge, Entwürfe oder             Zeichnungen bleiben unser Eigentum und dürfen Dritten nicht zur              Verfügung gestellt werden.
             8. Gerichtsstand
             Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entsehen              und seiner Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für              Scheckklagen) mit Vollkaufleuten ist der Sitz unserer Firma.
Sämtliche             Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen              ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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