HIT Honer Industrietechnik

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HIT Honer Industrietechnik

                        Allgemeine Verkaufs- und

                            Lieferbedingungen





             Die folgenden Bedingungen sind Inhalt aller Verkäufe unserer Waren. Dies
             gilt auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf
             sie berufen, es sei denn, der Käufer ist kein Unternehmer. Allgemeine
             Einkaufsbedingungen des Käufers gelten uns gegenüber nicht. Ergänzend
             gelten unsere technischen Bedingungen bzw. die technische Spezifikationen
             der Hetsteller. Es obliegt dem Käufer, vor Verwendung unserer Produkte
             selbst zu prüfen, ob diese sich, auch im Verwendungszweck eignen.


             1. Angebot


             Ein Angebot ist für uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart
             worden oder die Lieferung erfolgt ist. Für die richtige Auswahl von Art und
             Menge der zu liefernden Ware ist allein der Käufer verantwortlich.
             Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, verstehen sich
             unsere Preise ab Werk/Lager ausschließlich Fracht-, Verpackungs- und
             Transportversicherungskosten. Rücktransportkosten, die vom Käufer
             veranlasst sind, erfolgen zu Lasten und auf Gefahr des Käufers. Frachtfrei              gestellte Preise gelten unter der Voraussetzung eines unbehinderten
             Verkehrsablaufs. Im Falle von Verkehrsbehinderungen hat der Käufer die
             damit verbundenen Mehrkosten zu tragen. Maß- und Gewichtsangaben
             unterliegen den üblichen technisch bedingten Abweichungen.



             2. Lieferung und Abnahme


             Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Werk oder
             Lager auf Gefahr des Käufers. Die Lieferung frei Lieferadresse des Käufers
             bedeutet Anlieferung ohne Abladung. Das Abladen hat unverzüglich und
             sach;gemäß durch den Käufer zu erfolgen. Wartezeiten durch Verzögerung
             der Entladung gehen zu Lasten des Käufers. Versandfertig gemeldete
             Ware muss unverzüglich abgerufen werden. Geschieht dies nicht, sind wir
             berechtigt, nach unserer Wahl auf Kosten und Gefahr des Käufers die              Ware zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu
             berechnen. Die Erfüllung des Vertrages sowie die Einhaltung von
             Lieferfristen setzen voraus:
             a)die rechtzeitige und richtige Selbstlieferung durch unsere Lieferanten, es
             sei denn, die Nichterfüllung oder Lieferverzögerung ist durch uns zu
             vertreten.
             b)die richtige und rechtzeitige Vornahme der dem Käufer obliegenden              Mitwirkungshandlungen, insbesondere die Übermittlung aller für die
             Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen.
             c)die richtige und rechtzeitige Fertigstellung der für die Erbringung der
             Leistungen erforderlichen Vorleistungen anderer Unternehmer.
             d)die Einhaltung aller dem Käufer obliegender Termine.
             Die Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, um den der Käufer seine              vorgenannte Vepflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt. Sollte sich der
             Käufer im Zahlungsverzug befinden (=Überschreitung des vereinbarten
             Netto-Zahlungsziels) beginnen Lieferfristen erst nach Ausgleich sämtlicher
             Zahlungsverpflichtungen zu laufen. Wir sind bemüht, vom Käufer
             gewünschte und angegebenen Lieferzeiten einzuhalten. Nur die von HIT
             schriftlich bestätigten Lieferterminen sind verbindliche Termine. Die
             Nichteinhaltung vereinbarter Lieferzeiten berechtigt den Käufer unter den              gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag. Soweit von uns
             nicht zu vertretende Umstände uns die Ausführung übernommener
             Lieferungen erschweren oder verzögern, sind wir berechtigt, die
             Lieferung/Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben;
             ist uns die Lieferung/Restlieferung nicht möglich, sind wir berechtigt vom
             Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Bei verweigerter, verspäteter
             oder sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner              Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn die              Verweigerung oder Verspätung beruhen auf Gründen, die wir zu vertreten
             haben. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für die
             ordnungsgemäße Abnahme der Ware und die Bezahlung des Kaufpreises.
             Wir leisten an jeden von Ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Sämtliche
             Käufer bevollmächtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden
             Angelegenheiten unserer rechtsverbindlichen Erklärungen
             entgegenzunehmen. HIT produziert ausschließlich auf der Grundlage der
             Vorgaben des Käufers, die dem letzten, HIT gekannt gegebenen Stand
             entsprechen; es ist Sache des Käufers, HIT rechtzeitig vor
             Auftragsbearbeitung von eventuellen Änderungen dieser Vorgaben zu
             informieren. HIT ist berechtigt, die bestellten Mengen um bis zu              15% zu überschreiten oder zu unterschreiten. Geringfügige Abweichungen
             in der Druckfarbe und Ausführung sind vorbehalten. Die Berechnung von
             Druckwerkzeugen erfolgt anteilmäßig. Entwürfe und Skizzen
             bleiben geistiges Eigentum des Käufers. Änderungen an Werkzeugen
             werden gesondert berechnet.



             3. Gefahrenübergang


             Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung
             geht - auch bei Lieferung frei Bestimmungsort - mit der Übergabe an den
             Frachtführer auf den Käufer über. Beauftragt uns der Käufer mit der
             Beförderung der Ware, geht die Gefahr mit Abschluss der Beladung auf
             den Käufer über.



             4. Gewährleistung und Schadensersatzansprüche


             HIT weist darauf hin, dass sämtliche Produkte hinsichtlich Klebkraft,
             Temperatur- und Farbbeständigkeit sowie sonstiger Eigenschaften nur
             eine sehr eingeschränkte Haltbarkeit unterliegen, die überdies von
             Lagerbedingungen, Temperaturen und Umwelt- und
             Lichteinflüssen sowie fachgerechter Verarbeitung sehr stark abhängig und
             variabel sind. Auf Wunsch wird gerne für jedes Produkt ein Datenblatt
             übergeben, aus dem sich die gewünschten Informationen ergeben. Die
             Dauer der Gewährleistung richtet sich nach den jeweiligen Angaben der
             Produktlieferanten und beträgt in der Regel ein Jahr, kann bei einigen
             Produkten aber auch geringer sein. Beginn der Gewährleistung ist der
             Zeitpunkt der Übergabe des Produkt. Wir gewährleisten, dass unsere
             Waren nach den geltenden Vorschriften hergestellt und geliefert werden.
             Offensichtliche Mängel der gelieferten Waren, gleich welcher Art, und die
             Lieferung einer offensichtlich anderen als der vereinbarten Ware oder
             Menge sind von Kaufleuten im Sinne des HGB sofort bei der Lieferung zu
             rügen; in diesem Fall dürfen beanstandete Teile nur mit unserer
             Zustimmung verwendet werden. Nicht offensichtliche Mängel, gleich welcher              Art, und die Lieferung einer nicht offensichtlicher anderen als der
             vereinbarten Ware oder Menge sind von Unternehmern nach
             Sichtbarwerden unverzüglich zu rügen. Gleiches gilt nach Ablauf der
             gesetzlichen Gewährleistungsfrist auch für Nichtkaufleute. Bei nicht form-
             oder fristgerechter Rüge gilt die Ware als genehmigt. Wegen eines Mangels,              den wir nach vorstehenden Absätzen zu vertreten haben, erfolgt nach              unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung ordnungsgemäßer Ware
             gegen Rücknahme der mangelhaften Ware oder Ersatz des Minderwerts.              Bei Unmöglichkeit oder Fehlschlagen der Nachbesserung oder              Ersatzlieferung stehen dem Käufer die gestzlichen              Gewährleistungsansprüche zu; unserer Haftung ist jedoch dem Umfang              nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt sofern nicht              die von uns zu vertretende Vertragsverletzung auf Vorsatz oder
             grober Fahrlässigkeit beruht. Gewährleistungsansprüche eines
             Unternehmers verjähren spätestens einen Monat nach Zurückweisung der              Mängelrüge durch uns. Sonstige Schadensersatzansprüche des              Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus              welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden, aus Anlass von              Vertragsverhandlungen, aus Verzug und aus unerlaubter Handlung sind              ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob
             fahrlässiges Verhalten unsere Organe, eine gesetzlichen Vertreters oder
             eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die
             Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung verursacht ist. Dies gilt
             insbesondere auch für Schäden an Produkten, die infolge der Verarbeitung
             von durch uns gelieferter schadhafter Ware entstehen oder im Zuge der
             Schadensbeseitigung entstehen. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz              von Körper- und Gesundheitsschäden sowie von Schäden an privat
             genutzten nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Sofern der
             Käufer ihm gehörende Ware/Produkte bei HIT lagert und/oder HIT derartige              Ware für Dritte verwährt, haftet HIT für eine Beschädigung oder Verluste
             dieser Gegenstände nicht, es sei denn der Schaden wurde grob fahrlässig
             oder vorsätzlich herbeigeführt. Der Eigentümer dieser gelagerten
             Gegenstände ist verpflichtet, diese ausreichend gegen              Beschädigung oder Verlust zu versichern. Sofern von HIT keine schriftliche              Zusicherung vorliegt, wird die Haftung für die Anwendung oder spezielle Art
             der Verwendung eines von HIT gelieferten Produktes in keinem Falle
             übernommen. Eine solche Haftung kann weder aus einer
             Informationsschrift, Gebrauchsanweisung oder Schriftwechsel noch aus
             einer von uns vorgenommen Kundenberatung hergeleitet werden.
             Der Käufer ist in keinem Falle von der Verpflichtung entbunden, unsere              Produkte daraufhin zu prüfen, ob sie für den vorgesehenen Einsatzzweck
             tauglich sind.



             5. Sicherungsrechte


             Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher
             Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, unser Eigentum. Der Käufer
             darf unsere Ware weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Jedoch
             darf er sie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder
             verarbeiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen seinen
             Vertragspartner bereits im Voraus einem Dritten wirksam              abgetreten oder ein Abtretungsverbot vereinbart. Der Käufer tritt uns zur
             Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen nach Abs. 1 Satz 1 schon
             jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus einem Weiterverkauf
             unserer Ware mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unsere Ware mit
             Rang vor dem restlichen Teil der Forderung ab. Für den Fall, dass der
             Käufer unsere Ware zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren
             oder aus unseren Waren hergestellte neue Sachen verkauft oder mit einer
             fremden beweglichen Sache verbindet und er dafür eine Forderung erwirbt,
             die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns jetzt schon wegen der              gleichen Ansprüche diese Forderungen mit allen Nebenrechten in Höhe des
             Wertes unserer Ware mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderung ab.
             Wir nehmen die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an. Auf unser
             Verlangen hat uns der Käufer diese Forderungen im Einzelnen
             nachzuweisen und nach Erwerben die erfolgte Abtretung bekannt zu
             geben, mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach Abs. 1
             Satz 1 an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die              Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen              einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch
             machen und die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen              Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Für den Fall, dass
             der Käufer an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits
             jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile ab. Der
             Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt. Der
             Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber weder an Dritte
             abtreten noch verpfänden noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot
             vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als              Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung. Der Käufer hat uns von
             einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch
             Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention
             notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallenden
             Interventionskosten zu tragen. Der "Wert unserer Ware" im Sinne dieser
             Ziffer 5 entspricht dem in der Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis
             zzgl. 20%. Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns              zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert die
             Forderungen nach Abs. 1 Satz 1 um 20% übersteigt. Für den Fall, dass der
             Käufer Kaufmann ist, erfordert die Rücknahme bzw. Geltendmachung des
             Eigentumsvorbehalts nicht unsere Rücktrittserklärung;in diesen
             Handlungen oder einer Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein
             Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten diesen ausdrücklich erklärt.

             6. Preis und Zahlungsbedingungen


             Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots und der Annahme des
             Auftrags vor seiner Ausführung unserer Selbstkosten, insbesondere für
             Material, Fracht und/oder Löhne, sind wir berechtigt, unseren Verkaufspreis
             entsprechend zu berichtigen, dies gilt nicht für Lieferungen an einen
             anderen als einen Unternehmer die innerhalb von 4 Monaten nach
             Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht
             werden sollen. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt
             ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen
             Vereinbarung. Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig,
             soweit ältere Rechnungen noch nicht beglichen sind. Ist der Käufer
             Unternehmer, beeinflussen seine Mängelrügen weder Zahlungspflicht noch
             Fälligkeit unter Verzicht darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu
             machen. Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer Vorheriger
             Vereinbarungen entgegengenommen. Gerät der Käufer mit der Zahlung in
             Verzug, beanspruchen wir Verzugszinsen sowie Ersatz unseres sonstigen              Verzugsschadens. Die Aufrechnung durch den Käufer mit
             Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass
             der zu Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder
             rechtskräftig festgestellt ist. Ist der Käufer Unternehmer und reicht seine
             Erfüllungsleistung aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so
             bestimmen wir -auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung- auf
             welche Schuld die Leistung abgerechnet wird. Zahlungen per Wechsel
             werden von HIT nicht akzeptiert.



             7. technische Beratung


             Technische Beratungen sind nicht Gegenstände des Liefervertrages; sie
             sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich erfolgen. Sie entheben den
             Kunden nicht von der Verpflichtung einer sach- und fachgemäßen
             Verarbeitung unserer Produkte sowie eigenverantwortlichen Überprüfung
             unserer Vorschläge. Von uns gelieferte Vorschläge, Entwürfe oder
             Zeichnungen bleiben unser Eigentum und dürfen Dritten nicht zur
             Verfügung gestellt werden.



             8. Gerichtsstand


             Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entsehen              und seiner Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für
             Scheckklagen) mit Vollkaufleuten ist der Sitz unserer Firma. Sämtliche
             Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen
             ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.





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